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Sayn-Wittgenstein (Adelsgeschlecht)



Das Haus Sayn-Wittgenstein ist ein Geschlecht des früheren deutschen Hochadels. Es regierte im Heiligen Römischen Reich mehrere selbständige Grafschaften bzw. Fürstentümer reichsunmittelbar und war mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags vertreten[3]. Um 1806 wurden diese Territorien mediatisiert und verloren somit ihre Unabhängigkeit; danach gehörten die Linien des Hauses zu den Standesherren des Deutschen Bundes.

Im Mannesstamm geht das Haus Sayn-Wittgenstein auf das Haus Sponheim zurück. Durch Heirat erwarb das Geschlecht, das in der Grafschaft Sponheim regierte, 1246 die Grafschaft Sayn mit Sitz auf Burg Sayn von dem gleichnamigen, ausgestorbenen Grafengeschlecht. Es folgten mehrere Erbteilungen und 1361 kam, ebenfalls im Erbweg, die Grafschaft Wittgenstein mit Sitz auf Burg Wittgenstein hinzu, deren Herren, die Grafen von Battenberg und Wittgenstein, ebenfalls erloschen waren.

Seit 1605 ist das Geschlecht in die drei Linien Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Sayn und Sayn-Wittgenstein-Hohenstein geteilt. Die beiden Letzteren sind 1636 bzw. 1948 erloschen. Ihre Nachfolge traten jüngere Zweige der Berleburger Linie an.

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